Post: Villa Bellevue     1811sw  13th Lane   Cape Coral  FL  USA 

 Mietvertrag / Vereinbarungen Villa Bellevue

Vertragsschluss

Die Mietanfrage erfolgt direkt bei dem Vermieter per E-Mail oder Fax durch den Mieter,
der für die Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden und seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vermieter sendet dem Mieter einen Mietangebot zu. Der Mietvertrag kommt durch die
Rücksendung des unterzeichneten Angebotes, der Bestätigung des Vermieters und der Begleichung der Anzahlung zustande. Eine Abänderung des Mietvertrages ist möglich, wenn auf Anfrage der Vermieter dieser Änderung ausdrücklich zustimmt. Das Zustandekommen des Mietvertrages sowie die Miet- und Geschäftsbedingungen sind rein privatrechtlich; das Reiserecht findet keine Anwendung.

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der
Internetseite.
Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen
Bestätigung des Vermieters. Sollte eine in den Hausbeschreibungen dargestellte Angabe nicht
zutreffen, so kann der Vermieter hierfür nicht haftbar gemacht werden.

Bezahlung

• 20% des gesamten Mietpreises sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Rücksendung des Angebotes fällig. Der Betrag kann auf eines der angegebenen Konten in Deutschland und in den USA per Überweisung oder in Form eines U.S. Schecks erfolgen.
• Die Restsumme (80% der Miete, Endreinigung, Steuern) sowie die Sicherheitskaution sind
spätestens 4 Wochen vor Mietantritt zur Zahlung fällig.
• Erfolgt die Buchung innerhalb 4 Wochen vor Mietantritt ist der gesamte Betrag, sofern nicht
anders vereinbart, sofort in vollem Umfang zur Zahlung fällig.
Hält der Mieter die vorgegebenen Zahlungsfristen nicht ein, berechtigt dies den Vermieter ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, ohne den Mieter extra darüber benachrichtigen zu müssen.

Nebenkosten

Der Mietpreis versteht sich zuzüglich Endreinigung, Steuern und Strom (0,14 $ /KW).
Sollte der Mieter den zur Verfügung gestellten Grill ungereinigt hinterlassen, wird eine
Reinigungsgebühr von USD 35 fällig. Die Kosten für Wasser, Müllabfuhr und Poolreinigung sind
grundsätzlich Bestandteil des Mietpreises.

Sicherheitskaution

Die Kaution ist mit der Restsumme zur Zahlung fällig. Sie wird unverzinst ca. vier Wochen nach
Beendigung der Mietzeit vom Vermieter nach Abzug der Nebenkosten erstattet. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung etwaiger vom Mieter am Mietobjekt verursachten Schäden. Die Rückzahlung der Kaution schließt spätere, berechtigte Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht aus, noch wird hierdurch die Beweislast umgekehrt. Die Erstattung erfolgt üblicherweise auf ein anzugebendes Bankkonto in Deutschland oder in Form eines U.S. Schecks.

Preisänderungen

Die auf der Webseite angegebenen Preise können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
Im Angebot festgehaltene Preise in USD sind verbindlich, sofern der Preis nicht aufgrund neuer Angaben (wie z.B. zusätzliche Gäste), geänderter Steuern und/oder staatlicher Abgaben, oder wegen eines Rechenfehlers neu kalkuliert werden muss.
Bei Zahlung in EURO ist der Wechselkurs freibleibend und kann auf den Zahlungszeitpunkt angepasst werden.

Wohnrecht

Nur im Mietvertrag angemeldete Personen haben das Recht die Villa Bellevue zu bewohnen.
Werden nicht angemeldete und nächtigende Personen angetroffen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos und ohne Erstattung des gezahlten Mietpreises zu kündigen. Eventuell notwendig werdende Einzelübernachtungen (z.B. kurzfristiger Besuch) müssen der Hausverwaltung vor Ort gemeldet werden.

Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder beweglichen
Sachen. Der Vermieter verweist ausdrücklich auf die Aufsichtspflicht der Eltern bei mitreisenden Kindern. Dies gilt für den gesamten Bereich der angemieteten Immobilie und ganz speziell für den Poolbereich. Der Mieter kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder Mängel nur verlangen, wenn der Vermieter diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhe,
Streik, Seuchen, Naturereignisse oder Ungezieferplage sind ausgeschlossen.

Stornierung durch Mieter

Der Mietvertrag kann jederzeit vor Reisebeginn durch den Mieter gekündigt werden. Die
Kündigung muss schriftlich erfolgen. Je nach Kündigungszeitpunkt fallen folgende Gebühren an:
• Stornierung bis zu 31 Tage vor Reiseantritt: 20% des Mietpreises
• Stornierung innerhalb 30 Tage vor Reiseantritt: 100% des Mietpreises
Rückerstattungen bei Reiserücktritt oder vorzeitiger Abreise aufgrund von widriger
Wetterbedingungen werden nicht gewährt. Dies gilt auch im Falle von Hurrikans.
Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

Stornierung durch Vermieter

Sollte die Villa Bellevue durch höhere Gewalt nicht zur Verfügung stehen, so ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu stornieren. In diesem Fall ist die geleistete Anzahlung komplett zurückzuzahlen. Dies gilt ebenso für während der Mietzeit auftretende gravierende Schäden, die das Haus unbewohnbar machen und der Mieter daher vorzeitig aus dem Objekt ganz oder vorübergehend ausziehen muss. (Ein beschädigter oder fehlender Poolkäfig wird wohlgemerkt nicht als gravierender Schaden anerkannt, da das Haus selber bewohnbar ist.) Der Vermieter wird nach Möglichkeit eine äquivalente oder bessere Ersatzunterkunft anbieten. Sollte sich der Mieter dagegen entscheiden, so wird ihm der Anteil des Mietpreises erstattet, der den gebuchten Zeitraum ab dem Auszugstermin abdeckt. Weitergehende Forderungen sind in diesen Fällen nicht zulässig.

Sorgfaltspflicht und Schäden

Der Mieter verpflichtet sich die Villa Bellevue pfleglich zu behandeln und alle während der
Mietzeit entstandenen Schäden oder Mängel dem Verwalter vor Ort unverzüglich zu melden.
Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Diese Schäden werden wertmäßig erfasst und mit der Kaution verrechnet, sofern sie nicht mit dem Verwalter vor Ort verrechnet wurden. Die Kaution übersteigende Beträge werden vom Mieter übernommen und unverzüglich überwiesen. Er haftet gesamtschuldnerisch. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine private Haftpflichtversicherung. Der Mieter verpflichtet sich im Rahmen der Zumutbarkeit, zur Beseitigung der Störung beizutragen, um den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.

Abhilfe bei Mängeln

Weist das Haus aus Sicht des Mieters Mängel auf, so muss er sich unverzüglich an die
Hausverwaltung oder den Vermieter wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass keine etwaigen
Ansprüche (Minderung) geltend gemacht werden können. Bautätigkeiten in der Nachbarschaft oder gelegentlicher Ausfall der Strom- und Wasserversorgung werden ausdrücklich nicht als Mangel anerkannt.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere der Verlust der Anzahlung bei Stornierung, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der
Reiseanmeldung geändert werden sollten. Der Vermieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

An- und Abreise

Die Villa Bellevue steht am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10
Uhr zurückgegeben werden. Sofern möglich, berücksichtigt der Vermieter besonderen Wünsche hinsichtlich anderer An- und Abreisezeiten. Diese müssen vorab schriftlich vereinbart werden. Bei verspäteter Abreise wird eine Gebühr erhoben.
Der Mieter verpflichtet sich, zu den vorgesehenen Check-In und Check-Out-Terminen mit der
Hausverwaltung im Haus zu sein. Die Termine werden Vorort vereinbart.

Weitere Bedingungen

• Dem Mieter obliegt während der Mietzeit die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes. Die
Endreinigung umfasst eine Haus- und Wäschereinigung im üblichen Rahmen. Größere
Reinigungsmaßnahmen, insbesondere des Teppichs, gehen zu Lasten des Mieters.
• Im Haus hat das Rauchen aus Rücksicht auf andere Mieter zu unterbleiben. Das Rauchen auf der Terrasse und anderen Außenbereichen ist gestattet.
• Haustiere sind nicht gestattet.
• Der Poolservice hat Zugang zum Poolbereich und die Türen zum Garten und des Poolkäfigs sind daher unverschlossen zu halten.
• Der Gartenservice hat Zugang zum Garten. Der Rasen wird alle 1-2 Wochen (je nach Saison) gemäht.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist im Hinblick auf eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Siegen, Germany als vereinbart.

Gültigkeit

Diese Miet- und Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. August 2010 und bleiben bis auf weiteres gültig. Etwaige Altregelungen sind unwirksam.